Gibt es eine Antragsfrist?
Nein. Anträge können ganzjährig eingesendet werden.
Wo finden Projektpartner eine geeignete Generalvertretung?
Entsprechende Generalvertreter finden Projektpartner auf der Website der Allianz unter „Agentur suchen“ im entsprechenden Postleitzahlbereich.
Können sich auch mehrere Allianz-Vertreter an einem Projekt beteiligen?
In Ausnahmefällen können auch mehrere Generalvertreter ein Projekt fördern, sodass sich die Gesamtsumme erhöht. Der max. Förderanteil der Allianz Kulturstiftung bleibt aber bei 1500 Euro.
Wer kommt als Projektpartner infrage?
Projektpartner sollten immer gemeinnützige Organisationen sein.
Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in zwei Schritten:
Nach der erfolgten Zusage für das jeweilige Projekt durch die Allianz Kulturstiftung kann der Projektpartner 2/3 der bewilligten Fördersumme abrufen. Nach erfolgreichem Abschluss des Projekts und der Einreichung eines Ergebnisberichts (1 Seite), Fotos und einer Kostenaufstellung mit allen dazugehörigen Zahlungsbelegen erhält der Projektpartner das letzte Drittel der Fördersumme.
Welche Kosten können geltend gemacht werden?
Die Förderung ist projektbezogen. Es können aber bis zu 10% Overhead-Kosten veranschlagt werden. Mobiliar sowie Renovierungs- oder Umbauarbeiten u.ä.m. werden nicht gefördert.
Können sich auch Allianz-Mitarbeiter an einem Projekt beteiligen?
Im Rahmen der Sonderaktion "AKA Integration" können sich Allianz Mitarbeiter an der Aktion beteiligen. Wenn sich Allianz-Mitarbeiter im Innen- und Außendienst bei einem Integrationsprojekt engagieren wollen, können sie für den 1/3-Anteil eine externe Finanzquelle finden, z.B. Vereine, kulturelle Einrichtungen wie Theater, Bibliotheken, Museen etc.